Berufsorientierung:
BO Koordinatorin: Michaela Tauber
Schülerberaterin: Michaela Tauber
Durch die Einführung des BO-Unterrichtes mit einer halten Wochenstunde in der dritten Klasse und einer ganzen Wochenstunde in der vierten Klasse haben wir uns als Ziel gesetzt, die SchülerInnen bei Ihrer Berufswahl für das spätere Leben zu unterstützen und zu begleiten.
Dabei setzen wir uns intensiv mit den eigenen Fähigkeiten, Stärken, Interessen und Talenten auseinander (mit Hilfe der Straße der Fähigkeiten, Stärkenblätter, Computertests, etc.).
Außerdem lernen wir die verschiedenen Berufsfelder und die Angebote/Anforderungen der weiterführenden Schulen kennen. (Exkursionen in Firmen, Nacht der Schulen,….)
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beschaffung wichtiger Informationen über Ausbildungsmöglichkeiten, Lehrstellensuche, Arbeitsrecht, Höhe der Lehrlingsentschädigung, Aufstiegsmöglichkeiten, etc. kennen. Besuche im WIFI und im AMS unterstützen uns dabei.
Unsere Schule bietet dazu eine Vielfalt von Angeboten für die Eltern und SchülerInnen um Ihnen die bestmögliche Unterstützung im Berufsorientierungsprozess zu geben:
– Projekt: Straße der Fähigkeiten
– Messe: Zukunft.Arbeit.Leben
– Waldviertler Jobmesse
– Informationsabend: Nacht der Schulen
– Lehre-Respekt: Vorstellen der Homepage über die Berufs- und Ausbildungsmöglichkeiten
– Realbegegnungen: Lagerhaus Zwettl, Herz Kreislauf Zentrum, Bäckerei Huber, Sozialeinrichtungen,…
– individuelles Schnuppern
– Tourismusworkshop: Get a Job
– Begabungskompass
– Boys Day
– Girls Day
– Bewerbungstraining
– Stärkenportfolio

SCHNUPPERN ab der 8. Schulstufe
Individuelle Berufsorientierung
Die individuellen Berufsorientierung ermöglicht es einzelnen Schüler*innen der 4. Klasse MS/AHS, der 8. und 9. Klasse der Sonderschule, der Polytechnischen Schule, aber auch von weiterführenden Schulen zum Zwecke der individuellen Berufsorientierung an bis zu 5 Tagen unterrichtsfrei zu geben.
Die Initiative für die individuelle BO muss vom*von der Schüler*in bzw. von den Eltern ausgehen.
Die FORMULARE müssen vollständig (!) ausgefüllt sein und beim Klassenvorstand abgegeben werden. Die Erlaubnis ist vom Klassenvorstand, nach einer Interessensabwägung von schulischem Fortkommen und beruflicher Orientierung, zu erteilen.
Die 5 gesetzlich erlaubten Schnuppertage im Rahmen der individuellen Berufsorientierung können tageweise oder gesamt in Anspruch genommen werden.
Bei einer Schulbesichtigung ist ebenfalls der Zettel auszufüllen und zählt zu den 5 Tagen.
Bei Firma wird die zu besichtigende Schule angegeben. Verantwortlicher laut Firma: keine Angabe.
Schnuppern außerhalb der Unterrichtszeit
Für die oben genannten Altersgruppen ist außerdem eine Absolvierung der individuellen Berufsorientierung außerhalb der Unterrichtszeit (in den Ferien) im Ausmaß von höchstens 15 Tagen pro Betrieb und Kalenderjahr möglich (laut ASVG § 175).
Voraussetzung dafür sind auch hier die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten und eine Bestätigung durch die Aufsichtsperson.



